GERMAN MEDICAL.
ENTDECKEN SIE DIE MÖGLICHKEITEN VON MEDIZINISCHEM CANNABIS.

Die German Medical ist ein voll lizenziertes und zertifiziertes Großhandels- und Importunternehmen für medizinisches Cannabis, dass es sich zum Ziel gesetzt hat, die Qualitätsansprüche des Medizinalmarktes mit unserer großen Sorgfalt bei der Produktauswahl zu unterstützen und somit die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit ausschließlich erstklassigen Produkten zu gewährleisten.

Wir sind durch die Bundesopiumstelle sowie dem Bundesgesundheitsministerium für den nationalen sowie internationalen Handel bis hin zu Canabinoiden zertifiziert. Wir selbst auditen alle Unternehmen persönlich und vor Ort. Ohne Überprüfung und Einhaltung des deutschen bzw. europäischen GMP (Gute Herstellungspraxis für Arzneimittel) importieren wir keine Ware von unseren Lieferanten.

Das Wohl unserer Patienten steht an erster Stelle. Auch sind wir mit unserer Präventionsarbeit bereits aktiv für Kommunen ein unterstützender Partner. Auch in die Projektarbeit sind wir an weiterführenden Schulen hinsichtlich einer geplanten Legalisierung stark involviert. Neben der Unterstützung im Präventionsbereich sind wir ein verlässlicher Ansprechpartner bei der Entwicklung von Modellprojekten im Zuge einer Legalisierung und können von Konzeptionierung bis zum Betrieb von Läden nicht nur mit Erfahrung und Know-How an Ihrer Seite stehen, sondern die komplette Abwicklung von Modellprojekten, eng verzahnt mit der notwendigen Präventionsarbeit, auch für Sie übernehmen.


Die GM German Medical hält eine Großhandelslizenz ausgestellt durch das Regierungspräsidium Darmstadt (§ 52a Arzneimittelgesetz) und eine betäubungsmittelrechtliche Erlaubnis ausgestellt durch die Bundesopiumstelle (§ 3 Betäubungsmittelgesetz (BtMG))

 
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Verhaltenskodex

Dieser Verhaltenskodex bildet als Fremdverpflichtung die Schnittstelle zwischen den Nachhaltigkeitswerten und -zielen unseres eigenen Unternehmens und dem gewünschten Verhalten unserer Lieferanten.

Die German Medical GmbH bekennt sich zu einer ökologisch und sozial verantwortungsvollen Unternehmensführung. Wir erwarten das gleiche Verhalten von all unseren Lieferanten. Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Unternehmenskultur integriert werden. Weiter sind wir bestrebt, laufend unser unternehmerisches Handeln und unsere Produkte und Dienstleistungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu optimieren und fordern unsere Lieferanten auf, dazu im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes beizutragen.

Die Vertragspartner verpflichten sich, die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex zu erfüllen und sich darum zu bemühen ihre Unterauftragnehmer vertraglich zur Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen zu verpflichten. Diese Vereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft. Ein Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex oder gar die Verweigerung einer Auditierung kann für das Unternehmen Grund und Anlass sein, die Geschäftsbeziehungen einschließlich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.

Unser Verhaltenskodex stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften sowie internationale Übereinkommen wie die allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, die Leitlinien über Kinderrechte und unternehmerisches Handeln, die Leitlinien der Vereinten Nationen Wirtschaft und Menschenrechte, die internationalen Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation.

 

Unsere gemeinsame Verantwortung



Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und die Mitarbeitenden müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung stattfinden.



In keiner Phase der Produktion darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Die Lieferanten sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO-Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung von Kindern zu halten. Demnach darf das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre. Wenn Kinder bei der Arbeit angetroffen werden, hat der Lieferant die Maßnahmen zu dokumentieren, die zu ergreifen sind, um Abhilfe zu schaffen und den Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen. Die Rechte junger Arbeitnehmer sind zu schützen und besondere Schutzvorschriften einzuhalten.



Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das Entgelt für Überstunden muss in jedem Fall das Entgelt für reguläre Stunden übersteigen. Soweit das Entgelt nicht ausreicht, die Kosten des gewöhnlichen Lebensunterhalts zu decken und ein Mindestmaß an Rücklagen zu bilden, ist der Lieferant verpflichtet, das Entgelt entsprechend zu erhöhen. Den Arbeitnehmern sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig. Der Lieferant hat sicherzustellen, dass die Arbeitnehmer klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten.



Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen. Überstunden sind nur zulässig, wenn sie auf freiwilliger Basis erbracht werden und 12 Stunden pro Woche nicht übersteigen, während den Beschäftigten nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag einzuräumen ist. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Stunden nicht regelmäßig überschreiten.



Die Diskriminierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, Kaste, Hautfarbe, Behinderung, politischer Überzeugung, Herkunft, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.



Wir und unsere Lieferanten sind für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld verantwortlich. Durch Aufbau und Anwendung angemessener Arbeitssicherheitssysteme werden notwendige Vorsorgemaßnahmen gegen Unfälle und Gesundheitsschäden, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit ergeben können, getroffen. Zudem werden die Beschäftigten regelmäßig über geltende Gesundheitsschutz- und Sicherheitsnormen sowie -maßnahmen informiert und geschult. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird der Zugang zu Trinkwasser in ausreichender Menge ermöglicht sowie der Zugang zu sauberen sanitären Einrichtungen.



Wir und unsere Lieferanten sind auf der eigenen Betriebsebene für die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemechanismus für Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von negativen Auswirkungen betroffen sein können, zuständig. Selbst dort, wo Rechtssysteme wirksam und gut ausgestattet sind, können Beschwerdemechanismen besondere Vorteile bieten, wie etwa einen raschen Zugang und rasche Abhilfe, reduzierte Kosten und transnationale Reichweite. Mitarbeiter, die eine Beschwerde wegen Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex oder einschlägige Gesetze erheben, dürfen in keiner Form Disziplinarmaßnahmen ausgesetzt werden.

Ökologische Verantwortung



Wir und unsere Lieferanten bekennen sich zu unserer ökologischen Verantwortung, d.h.
• Emissionen in die Atmosphäre
• Ableitungen in Gewässer
• Verunreinigung von Böden
• Verbrauch von Rohstoffen und natürlichen Ressourcen
• Energieverbrauch/-effizienz
• Freisetzung von Energie (in Form von Wärme, Strahlung, Licht, Lärm)
• Erzeugung von Abfall
• Flächenverbrauch/biologische Vielfalt
• Behandlung und Ableitung von industriellem Abwasser
• Abwasser aus Betriebsabläufen, Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sollten Maßnahmen eingeführt werden, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.



Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Wir uns unsere Lieferanten haben zudem die Aufgabe, unsere Abgasreinigungssysteme zu überwachen und sind angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jegliche Emissionen zu minimieren.



Wir und unsere Lieferanten folgen einer systematischen Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist.



Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, sind zu reduzieren bzw. zu vermeiden. Entweder geschieht dies direkt am Entstehungsort oder durch Verfahren und Maßnahmen, bspw. durch die Änderung der Produktions- und Wartungsprozesse oder von Abläufen im Unternehmen, durch die Verwendung alternativer Materialien, durch Einsparungen, durch Recycling oder mithilfe der Wiederverwendung von Materialien.

Ökonomische Verantwortung



Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten.

Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen.



Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind.



Bei allen Geschäftsaktivitäten sind höchste Integritätsstandards zugrunde zu legen. Der Lieferant muss beim Verbot aller Formen von Bestechung, Korruption, Erpressung und Unterschlagung eine NullToleranz-Politik verfolgen. Verfahren zur Überwachung und Durchsetzung der Normen sind anzuwenden, um die Einhaltung der Antikorruptionsgesetze zu gewährleisten.



Da ein systematisches Risikomanagement ein wichtiger Baustein des nachhaltigen Lieferkettenmanagements ist, sollte das Unternehmen dies gegenüber Lieferanten thematisieren.

Das Unternehmen sollte darlegen, wie es überprüft, ob Lieferanten Anforderungen aus dem Verhaltenskodex erfüllen, beispielsweise im Rahmen von Vor-Ort-Audits bei Lieferanten. Darüber hinaus sollte dargelegt werden, wie mit Nicht-Erfüllen von Anforderungen beziehungsweise Fehlverhalten umgegangen wird. Wir erwarten von unseren Lieferanten in Bezug auf Lieferketten, dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren sowie angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken wird der Lieferant das Unternehmen zeitnah und ggf. regelmäßig über die identifizierten Verstöße und Risiken sowie die ergriffenen Maßnahmen informieren. Die Einhaltung der in diesem Dokument aufgeführten Standards und Regelungen überprüft das Unternehmen mithilfe eines Self-Assessment-Fragebogens sowie Nachhaltigkeits-Audits an Produktionsstandorten der Lieferanten. Unsere Lieferanten erklären sich damit einverstanden, dass die German Medical GmbH solche Audits zur Überprüfung einer Einhaltung des Kodex an den Betriebsstätten des Lieferanten zu den üblichen Geschäftszeiten nach angemessener Vorankündigung durch von ihm beauftragte Personen durchführt. Der Lieferant kann einzelnen Auditmaßnahmen widersprechen, wenn durch diese zwingende datenschutzrechtliche Regelungen verletzt würden. Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird der Auftraggeber dies dem Lieferanten innerhalb von einem Monat schriftlich mitteilen und ihm eine angemessene Nachfrist setzen, um sein Verhalten mit diesen Regelungen in Einklang zu bringen. Wenn ein solcher Verstoß schuldhaft erfolgte und eine Fortsetzung des Vertrages bis zur ordentlichen Beendigung für die German Medical GmbH unzumutbar macht, kann diese den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist beenden, wenn er dies bei der Nachfristsetzung angedroht hat. Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung bleibt ebenso wie das Recht auf Schadenersatz unberührt.

Geschäftsleitung

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Murat Ayhan ist ein erfolgreicher Unternehmer aus der Telekommunikationsbranche. Er hat die bekannte und erfolgreiche einsAMobile GmbH im Jahr 2005 in Obertshausen gegründet, die über ein breit gefächertes Telekommunikationsportfolio verfügt.

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Moritz Breitenbach ist approbierter Zahnarzt und seit 2010 in Offenbach Bürgel in eigener Praxis niedergelassen. Zudem ist er Geschäftsführer und ärztlicher Leiter der Medizin Testzentrum GmbH, die in Offenbach und Umgebung, in enger Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen, Corona-Testzentren sowie eigene Labore betrieben.